Prozess vertagt: Angehöriger des Verteidigers lag im Sterben
„Makabre” Wende im Betrugsprozess um Krebsarzt

Für viele Krebskranke war er die letzte Hoffnung. Mit der von ihm patentierten Eigenbluttherapie unter der Bezeichung „Autokine Target Cytokine (ATC)” versprach Dr. K. eine erhöhte Lebenserwartung und Lebensverlängerung. Für die Behandlung flossen nicht selten respektable Summen in fünfstelliger Höhe.
Nach dem Prozessauftakt am vergangenen Donnerstag musste sich der 67-jährige Krebsarzt, der in München und Salzburg eine Praxis betreibt, am Dienstag und Mittwoch dieser Woche erneut vor dem Salzburger Landesgericht verantworten. Dem einstigen „Herrn der Killerzellen” (Spiegel) wird teils versuchter, teils vollendeter schwerer Betrug vorgeworfen. Im Fall einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe bis zu zehn Jahren.
Dr. K. wird vorgehalten, zwischen 2001 und 2008 drei Patienten in weit fortgeschrittenem Krebsstadium mit seiner umstrittenen und wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethode um insgesamt 57.500 Euro betrogen zu haben. Eine 22-Jährige, für deren Behandlung K. von Oktober 2002 bis Juli 2003 satte 30.500 Euro abgerechnet hat, verstarb auf dem Transport von K.s Praxis ins Landeskrankenhaus.
Mitten in die Zeugenvernehmung der Mutter eines der Opfer - sie war per Videokonferenz aus Polen zugeschaltet - platzte am Mittwoch eine, angesichts des angeklagten Sachverhalts, beinahe makaber anmutende Nachricht: Der Verteidiger des Krebsarztes Dr. K. wurde darüber informiert, dass ein Angehöriger im Sterben liege und er nach Hause müsse. Der Prozess wurde daraufhin auf unbestimmte Zeit vertagt.
Wie der angeklagte, angeblich millionenschwere Arzt vor Gericht erklärte, habe er versucht, das Wachstum von Krebstumoren zu stoppen und die Patienten zu stabilisieren. Es gebe verschiedene Methoden zur Bekämpfung von Krebs. Seine zähle nicht zur anerkannten Schulmedizin, sondern zur Alternativmedizin. Mit seiner Eigenbluttherapie würden Körperzellen verändert. Wenn die Schulmedizin am Ende sei mit Bestrahlungen, Chemotherapie und Operationen, dann heiße es Warten auf den Tod. Er versuche noch andere Wege.
Die Staatsanwaltschaft hält K. vor, mit seinem wissenschaftlich weder überprüften noch anerkannten Verfahren Besserung oder gar Heilung versprochen zu haben. K. selbst bestritt vor Gericht den Vorwurf der Täuschung und unrechtmäßigen Bereicherung. Er habe viele Erfolgsfälle vorzuweisen. Diese wolle er präsentieren.
Wie die Wochenzeitung Salzburger Fenster diese Woche vorab berichtet hat, fallen allerdings die Gutachten für den „Krebsarzt” vernichtend aus. Das Blatt zitiert den Welser Internist und Universitätsdozent Dr. Thomas Kühr: „Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kann davon ausgegangen werden, dass durch das von Dr. K. propagierte Verfahren keines der angeführten Ziele erreicht werden kann.”
Weiter heißt es: „Das von Dr. K. entwickelte und propagierte Verfahren einer spezifischen Immuntherapie mit Zytokinen aus Eigenblut entbehrt nicht nur einer wissenschaftlichen Grundlage, sondern weist auch dramatische methodische Defizite und gravierende Verletzungen der Richtlinien einer guten Herstellungspraxis auf.” Auch die Sorgfaltspflicht des Arztes gegenüber den in einer seelischen, gesundheitlichen, finanziellen und sozialen Bedrohungssituation befindlichen Tumorpatienten sieht der Gutachter als verletzt an.
Weitere Einzelheiten über Dr. K., der in der Vergangenheit wiederholt mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist und in den 80er-Jahren auch in Traunstein praktiziert hat, lesen Sie in der aktuellen Printausgabe des Chiemgau Wochenblatts.
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